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Dr. Regina Hubmann

Inhalt

Ärztin für Allgemeinmedizin

Sachverständige für Führerscheinuntersuchungen

Arbeitsmedizindiplom der österreichischen Ärztekammer

Führerscheinuntersuchungen

  • Erstuntersuchung
    Gruppe 1 (A,B,F);
    Gruppe 2 (C,C1,D,E,G)
  • Wiederholungsuntersuchungen
    Gruppe C, D, E

Voraussetzungen:

  • ein gültiger Lichtbildausweis
  • Brillen- (Kontaktlinsen-) Bestimmung für Gruppe 2 durch Augenoptiker oder augenfachärztl. Befund.
    Hinweise zu den Sachverständigengutachten der Ärzte für Allgemeinmedizin nach §8 FSG finden Sie auch unter www.help.gv.at

Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach §§ 49, 50 und 51 ASchG

Sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz vorgesehen sind, werden in der Ordination und bei Bedarf im jeweiligen Betrieb durchgeführt.
Audiometrie, Spirometrie, Blutabnahmen

  • Chemische Arbeitsstoffe
  • Stäube
  • Lärmeinwirkung/Audiometrie
  • Bildschirmarbeit/Sehtest

Die Untersuchungen werden zum Großteil direkt mit der jeweiligen Versicherung verrechnet und belasten damit weder das Unternehmen, noch den betroffenen Arbeitnehmer.

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

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